Hugo Fuchs & Sohn Headerfoto
Hugo Fuchs & Sohn Logo

Energienews

Gebäudeenergiegesetz: Meilenstein für Flüssiggas (25.06.2020)

Anerkennung für biogenes und entscheidende Weichenstellung für synthetisches Flüssiggas

 

Gebäudeenergiegesetz: Meilenstein für FlüssiggasDie Aufnahme von biogenem Flüssiggas in das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz und die Weichenstellung für synthetisches Flüssiggas durch eine Innovationsklausel ist nach Ansicht des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) ein Meilenstein für den Energieträger. Nachbesserungsbedarf hingegen bestehe bei der Berücksichtigung der Alternative Flüssiggas im ländlichen Raum jenseits des Erdgasnetzes.

„Die Integration von biogenem Flüssiggas in das Gebäudeenergiegesetz und die Weichenstellung für synthetisches Flüssiggas über die Innovationsklausel ist ein Meilenstein in der Geschichte des Energieträgers Flüssiggas in Deutschland.“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag. Die gesetzliche Anerkennung des bereits seit 2018 im deutschen Markt erhältlichen biogenen Flüssiggases sei überfällig gewesen und öffne nun die Türen für eine Ausweitung des Angebotes. Die vom Deutschen Bundestag erweiterte Innovationsklausel zum Einsatz synthetisch erzeugter Energieträger bedeute eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der Flüssiggas-Branche. Scharr begrüßte auch die Rolle, die konventionelles Flüssiggas in der Quartiersversorgung einnehmen könne. Der Verzicht auf die Privilegierung von Flüssiggas gegenüber Heizöl und Kohle, wie sie Erdgas ab 2026 genieße, sei allerdings nicht nachvollziehbar. Mit einem Austausch von drei Millionen Ölheizungen in Gebäuden ohne Zugang zum Erdgasnetz und einem damit verbundenen Wechsel zum Energieträger Flüssiggas ließen sich jährlich mindestens vier Millionen Tonnen CO2 einsparen. Angesichts der ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudebestand könne dieses Potenzial nicht länger ignoriert werden, so Scharr.

Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Zurück zur Übersicht